Pflichtangaben auf LinkedIn: Warum Impressum und Datenschutzhinweise unerlässlich sind

Unternehmen nutzen zunehmend LinkedIn, um ihre Präsenz zu stärken und mit Kunden sowie Partnern zu interagieren. Dabei ist es essenziell, die gesetzlichen Informationspflichten zu beachten, um rechtliche Risiken zu vermeiden.

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Pflichtangaben auf Social Media
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Impressumspflicht für SocialMedia

Alles, was Sie über die Impressumspflicht und Pflichtangaben wissen müssen – auch für Social Media Die Impressumspflicht ist ein zentraler Bestandteil des deutschen Rechts, der sicherstellen soll, dass Anbieter von Telemedien – einschließlich Websites und Social-Media-Profile – transparent und rechtlich greifbar sind. Doch viele unterschätzen die Bedeutung eines Impressums, insbesondere auf Social-Media-Plattformen wie LinkedIn, Facebook oder Instagram. Warum ein Impressum

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Warum sind Impressum und Datenschutzhinweise auf LinkedIn notwendig?

Gemäß § 5 Abs. 1 des deutschen Telemediengesetzes (TMG) sind Diensteanbieter verpflichtet, ein Impressum mit bestimmten Pflichtangaben bereitzustellen. Diese Verpflichtung erstreckt sich nicht nur auf Unternehmenswebsites, sondern auch auf Profile in sozialen Netzwerken wie LinkedIn. Fehlt ein Impressum oder ist es unzureichend, kann dies zu wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen führen. Zudem schreibt die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vor, dass Verantwortliche betroffene Personen über die Verarbeitung personenbezogener Daten informieren müssen. Daher sind auch auf LinkedIn-Unternehmensseiten Datenschutzhinweise erforderlich.

LinkedIn bietet keine spezifischen Felder für Impressum oder Datenschutzhinweise. Die Unternehmensbeschreibung ist in der Zeichenzahl begrenzt und erlaubt keine klickbaren Links, was die direkte Einbindung erschwert. Zudem können Besucher die bereitgestellten Informationen oft nur über mehrere Klicks erreichen, was den gesetzlichen Anforderungen nicht vollständig entspricht.

Pflichtangaben LinkedIn

Praktische Lösungsansätze

Eine gängige Methode ist die Verlinkung einer speziellen Landingpage, die sowohl Impressum als auch Datenschutzhinweise enthält. Dieser Link kann im Feld „Website“ der Unternehmensbeschreibung hinterlegt werden. Es ist ratsam, eine URL zu wählen, die den Zweck klar erkennen lässt, beispielsweise „www.beispielunternehmen.de/pflichtangaben„. Zusätzlich kann der „Call-to-Action“-Button in der Kopfzeile des Profils genutzt werden, um auf diese Seite zu verweisen. Allerdings sind die Bezeichnungen dieses Buttons von LinkedIn vorgegeben; „Mehr erfahren“ ist hier oft die passendste Wahl.
Mit der Richtlinie zur Barrierefreiheit sollte dies ab 2025 aber auch kein grundsätzlicher Lösungansatz sein. Es wäre wünschenswert, wenn LinkedIn endlich nachzieht und 3 kleine Inputfields auf die Unternehmensseiten packt. Abstammend von einem Weltkonzern, der eine ganze Ära des digitalen Codes verbreitete, sollte dies nun wirklich kein Problem sein. 🙂

Rechtliche Risiken und mögliche Empfehlungen

Trotz dieser Maßnahmen bleibt ein Restrisiko, da die Informationen nicht immer mit maximal zwei Klicks erreichbar sind, wie es die Rechtsprechung fordert. Zudem könnten unklare Button-Bezeichnungen als unzureichend angesehen werden. Es liegt daher in der Verantwortung von LinkedIn, die Plattform entsprechend anzupassen. Unternehmen sollten dennoch alle verfügbaren Mittel nutzen, um ihren Informationspflichten nachzukommen und so das Risiko von Abmahnungen zu minimieren.

Alle Angaben dieser Seite stellen keine rechtssichere Auskunft dar. Für verbindliche rechtliche Informationen wenden Sie sich bitte an einen qualifizierten Rechtsanwalt!

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Impressum & Pflichtangaben

Die Impressumspflicht verpflichtet Anbieter digitaler Inhalte, bestimmte Angaben öffentlich zugänglich zu machen, um Transparenz und rechtliche Greifbarkeit zu gewährleisten. Sie gilt für geschäftsmäßige Social-Media-Profile genauso wie für Websites, da sie ebenfalls als Telemedien eingestuft werden. Dies soll Nutzern ermöglichen, den Betreiber bei rechtlichen oder geschäftlichen Anliegen leicht zu kontaktieren.

Ein fehlendes oder unvollständiges Impressum kann Abmahnungen, Bußgelder oder wettbewerbsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Besonders auf Social-Media-Plattformen, die von vielen Personen gesehen werden, ist das Risiko hoch, dass Verstöße auffallen.

Ein vollständiges Impressum enthält:

  • Den vollständigen Namen und die Anschrift des Verantwortlichen.
  • Eine gültige E-Mail-Adresse und Telefonnummer.
  • Gegebenenfalls Angaben zur Rechtsform und zum Vertretungsberechtigten (bei Unternehmen).
  • Handelsregistereintrag und Umsatzsteuer-ID (falls vorhanden).
  • Informationen zur zuständigen Aufsichtsbehörde (falls zutreffend).

Ja, ein Link zur Impressum-Seite Ihrer Website ist eine gängige und akzeptierte Lösung, solange dieser leicht zugänglich ist (z. B. in der Profilbeschreibung oder im dafür vorgesehenen Feld). Der Nutzer sollte das Impressum mit maximal zwei Klicks erreichen können.

LinkedIn bietet keinen dedizierten Bereich für ein Impressum, und die Zeichenbegrenzung in der Beschreibung macht es schwer, alle erforderlichen Angaben direkt einzufügen. Eine mögliche Lösung ist die Verlinkung auf eine externe Seite und die Nutzung des „Call-to-Action“-Buttons im Profil.