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Impressumspflicht für SocialMedia

Pflichtangaben

Alles, was Sie über die Impressumspflicht und Pflichtangaben wissen müssen – auch für Social Media

Die Impressumspflicht ist ein zentraler Bestandteil des deutschen Rechts, der sicherstellen soll, dass Anbieter von Telemedien – einschließlich Websites und Social-Media-Profile – transparent und rechtlich greifbar sind. Doch viele unterschätzen die Bedeutung eines Impressums, insbesondere auf Social-Media-Plattformen wie LinkedIn, Facebook oder Instagram. Warum ein Impressum auch dort unverzichtbar ist, welche Angaben hineingehören und welche Herausforderungen Social Media mit sich bringt, erfahren Sie in diesem Artikel.

Impressumspflicht

Was ist die Impressumspflicht?

Die Impressumspflicht ist eine gesetzliche Vorgabe in Deutschland, die im Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) geregelt ist. Sie verpflichtet Anbieter digitaler Dienste, bestimmte Informationen öffentlich zugänglich zu machen, um die Identität des Betreibers transparent darzustellen. Ziel ist es, Verbrauchern und Geschäftspartnern eine einfache Kontaktaufnahme zu ermöglichen. Die Impressumspflicht stärkt die Vertrauenswürdigkeit von Online-Angeboten und fördert einen fairen Wettbewerb.

Diese Regelung gilt nicht nur für klassische Unternehmenswebsites, sondern auch für Blogs, Social-Media-Profile und andere Plattformen, die geschäftsmäßig betrieben werden. Entscheidend ist, ob das Angebot langfristig angelegt ist und potenziell Einnahmen generiert, beispielsweise durch Werbung oder Kooperationen.

Darüber hinaus gilt die Pflicht auch für ausländische Anbieter, die sich an ein deutsches Publikum richten. Verstöße gegen die Impressumspflicht können rechtliche Konsequenzen wie Abmahnungen oder Bußgelder nach sich ziehen.

Für Betreiber digitaler Dienste ist es unerlässlich, die Impressumspflicht ernst zu nehmen und die Angaben vollständig und aktuell zu halten.

Warum braucht man ein Impressum auf Social Media?

Die Impressumspflicht gilt gemäß § 5 Telemediengesetz (TMG) für alle geschäftsmäßigen Online-Angebote. Dazu zählen nicht nur Websites, sondern auch Social-Media-Profile, wenn sie kommerzielle Zwecke verfolgen. Hierzu gehören:

  • Unternehmensseiten, die Produkte oder Dienstleistungen bewerben.
  • Profile von Selbstständigen und Freiberuflern, die zur Kundengewinnung genutzt werden.
  • Seiten, die regelmäßig Inhalte teilen und dadurch Werbeeinnahmen generieren könnten.

Ziel des Gesetzes:

Ein Impressum dient der Transparenz und ermöglicht es Nutzern, den Anbieter eines Online-Angebots bei rechtlichen Fragen oder Problemen schnell zu kontaktieren. Es schützt Verbraucher und stärkt das Vertrauen in digitale Angebote.

Ohne ein korrektes Impressum drohen Abmahnungen, Bußgelder oder sogar rechtliche Schritte. Insbesondere auf Social Media ist das Risiko hoch, da Wettbewerber und Anwälte leicht auf unvollständige Profile stoßen können.

Welche Angaben gehören ins Impressum?

Ein Impressum muss leicht zugänglich und vollständig sein. Die folgenden Informationen sind je nach Art des Angebots erforderlich:

  1. Name und Anschrift: Der vollständige Name des Verantwortlichen oder Unternehmens sowie die Postanschrift.
  2. Kontaktinformationen: Eine gültige E-Mail-Adresse und Telefonnummer.
  3. Rechtsform und Vertretung: Für Unternehmen die Rechtsform (z. B. GmbH) sowie der Name des Vertretungsberechtigten (z. B. Geschäftsführer).
  4. Handelsregisterangaben: Falls vorhanden, sind Handelsregister, Registernummer und Registergericht anzugeben.
  5. Umsatzsteuer-ID: Wenn Sie eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer haben, muss diese ebenfalls aufgeführt werden.
  6. Angaben zur Aufsichtsbehörde: Falls Ihr Geschäft einer besonderen Aufsicht unterliegt, z. B. bei Finanzdienstleistungen, ist die zuständige Aufsichtsbehörde zu benennen.
Impressum auf LinkedIn

Warum ist es auf LinkedIn so schwierig, die Pflichtangaben zu erfüllen?

LinkedIn und andere Social-Media-Plattformen bieten keine speziell vorgesehene Funktion für Impressumsangaben, was die Umsetzung kompliziert macht. Hier sind die größten Herausforderungen:

  1. Kein eigener Impressumsbereich: Anders als auf Websites gibt es auf LinkedIn keine explizite Rubrik für ein Impressum. Es bleibt nur die Möglichkeit, die Angaben in der Profilbeschreibung oder als Verlinkung zu hinterlegen.

  2. Zeichenbegrenzung: In der Unternehmensbeschreibung steht nur begrenzter Platz zur Verfügung, was es schwierig macht, alle Pflichtangaben vollständig unterzubringen.

  3. Erreichbarkeit: Nach deutschem Recht muss ein Impressum leicht zugänglich und mit maximal zwei Klicks erreichbar sein. Auf LinkedIn ist dies oft nicht gegeben, da Besucher mehrere Klicks benötigen, um zu den Informationen zu gelangen.

  4. Unklare Bezeichnungen: LinkedIn erlaubt zwar, einen „Call-to-Action“-Button (z. B. „Mehr erfahren“) zu setzen, doch die vorgegebenen Bezeichnungen sind oft unpräzise und könnten nicht als ausreichend gelten.

Wie können Sie die Impressumspflicht auf Social Media erfüllen?

Trotz der Herausforderungen gibt es Möglichkeiten, die Impressumspflicht auch auf Social-Media-Plattformen umzusetzen:

  • Verlinkung auf eine externe Seite: Fügen Sie in Ihrem Profil einen Link zu einer Impressumsseite auf Ihrer Website hinzu, z. B. „www.ihrunternehmen.de/impressum“. Diese Methode ist praktisch und rechtlich weitgehend abgesichert.

  • Impressumsangaben in der Beschreibung: Hinterlegen Sie zumindest die wichtigsten Angaben (z. B. Name, Adresse, E-Mail) direkt in der Profilbeschreibung.

  • Transparenz wahren: Auch wenn die Umsetzung auf Plattformen wie LinkedIn nicht ideal ist, sollten Sie alle möglichen Mittel nutzen, um Ihre Pflichtangaben so vollständig und leicht zugänglich wie möglich zu machen.

Pflichtangaben auf Social Media:
Was neben dem Impressum noch wichtig ist

1. Datenschutzerklärung

Social-Media-Profile verarbeiten personenbezogene Daten, beispielsweise über Cookies, Tracking oder Interaktionen (Likes, Kommentare). Daher müssen Betreiber eine Datenschutzerklärung bereitstellen, die Folgendes umfasst:

  • Verantwortlicher für die Datenverarbeitung.
  • Zweck und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung.
  • Hinweis auf eingesetzte Dienste (z. B. Analyse-Tools, Werbepartner).
  • Informationen über die Rechte der Nutzer (z. B. Auskunft, Löschung).
  • Hinweise zur gemeinsamen Verantwortung mit der Social-Media-Plattform.

Eine Verlinkung zur Datenschutzerklärung der eigenen Website ist oft die einfachste Lösung.

2. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (falls vorhanden)

Für Unternehmer, die umsatzsteuerpflichtig sind, muss eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-ID) angegeben werden, wenn geschäftliche Tätigkeiten über das Social-Media-Profil erfolgen.

3. Berufsbezogene Angaben (bei reglementierten Berufen)

Für bestimmte Berufsgruppen, wie Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater oder Architekten, gelten zusätzliche Pflichtangaben:

  • Mitgliedschaften in Kammern oder Berufsverbänden.
  • Bezeichnung der berufsrechtlichen Regelungen und deren Fundstelle.
  • Zuständige Aufsichtsbehörde.
4. Angaben zur Aufsichtsbehörde (falls zutreffend)

Falls das Unternehmen einer Aufsichtsbehörde unterliegt (z. B. Finanzdienstleister), müssen Angaben zur zuständigen Behörde gemacht werden.

5. Kontaktmöglichkeiten

Neben den Informationen im Impressum sollte eine einfache Kontaktmöglichkeit, wie eine E-Mail-Adresse oder ein Kontaktformular, gewährleistet sein.

6. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB, falls vorhanden)

Wenn über das Social-Media-Profil Produkte oder Dienstleistungen angeboten werden, sollten die AGB leicht zugänglich gemacht werden.

7. Verhaltenskodizes oder Zertifizierungen (falls zutreffend)

Falls das Unternehmen einem speziellen Verhaltenskodex unterliegt oder bestimmte Zertifizierungen vorweisen kann (z. B. Nachhaltigkeitsstandards), sollten diese Informationen transparent gemacht werden.

Warum sind diese Angaben wichtig?

Die Einhaltung dieser Informationspflichten ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern auch ein Zeichen von Transparenz und Professionalität. Sie schützt den Betreiber vor rechtlichen Konsequenzen wie Abmahnungen oder Bußgeldern und stärkt das Vertrauen der Nutzer.

Durch die Verlinkung auf eine zentrale Seite, die alle erforderlichen Pflichtangaben zusammenfasst, können diese Anforderungen am besten umgesetzt werden.

Fazit:

Die Einhaltung der Impressumspflicht und aller weiteren Pflichtangaben auf Social-Media-Profilen ist nicht nur eine gesetzliche Notwendigkeit, sondern auch ein wichtiger Schritt, um Transparenz und Professionalität zu zeigen. Neben einem vollständigen und zugänglichen Impressum sind auch weitere Angaben wie eine Datenschutzerklärung, die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (falls vorhanden), berufsbezogene Angaben (bei reglementierten Berufen) und Informationen zur zuständigen Aufsichtsbehörde erforderlich. Zusätzlich sollten Social-Media-Profile einfache Kontaktmöglichkeiten wie E-Mail-Adressen oder Kontaktformulare bieten. Falls über das Profil Produkte oder Dienstleistungen angeboten werden, gehören auch AGB und gegebenenfalls Angaben zu Verhaltenskodizes oder Zertifizierungen zu den Pflichtinformationen. Die Bereitstellung dieser Angaben schützt Betreiber vor rechtlichen Konsequenzen wie Abmahnungen oder Bußgeldern und schafft Vertrauen bei den Nutzern. Am einfachsten lassen sich diese Anforderungen durch eine zentrale Landingpage umsetzen, die auf alle relevanten Pflichtangaben verweist. Diese sollte im Profil klar verlinkt sein, um die gesetzlichen Anforderungen möglichst vollständig zu erfüllen und die Transparenz zu fördern.

Alle Angaben dieser Seite stellen keine rechtssichere Auskunft dar. Für verbindliche rechtliche Informationen wenden Sie sich bitte an einen qualifizierten Rechtsanwalt!

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