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Impressumspflicht für SocialMedia

Zwei Personen prüfen rechtliche Pflichtangaben für Social Media und besprechen die Impressumspflicht für Unternehmen und Freiberufler.

Alles, was Sie über die Impressumspflicht
auf Social Media wissen müssen

Die Impressumspflicht ist ein zentraler Bestandteil des deutschen Rechts, der Transparenz und Verantwortlichkeit im Internet sicherstellen soll. Sie betrifft längst nicht mehr nur klassische Websites, sondern auch Social-Media-Profile, die geschäftlich genutzt werden. Viele unterschätzen, dass auch auf Plattformen wie LinkedIn, Instagram oder Facebook rechtliche Anforderungen gelten.
Dieser Beitrag zeigt, welche Pflichtangaben für Social Media notwendig sind und wie Sie Ihr Impressum als Unternehmen oder Freiberufler rechtssicher gestalten.

Symbolbild für rechtliche Anforderungen für Social Media – Waage und Richterhammer zur Darstellung der Impressumspflicht und gesetzlicher Pflichtangaben.

Was ist die Impressumspflicht?

Die Impressumspflicht ist eine gesetzliche Vorgabe im Digitale-Dienste-Gesetz (DDG), das das bisherige Telemediengesetz (TMG) ersetzt hat. Sie verpflichtet Anbieter digitaler Dienste, bestimmte Informationen öffentlich zugänglich zu machen, damit Nutzer und Geschäftspartner wissen, wer hinter einem Online-Angebot steht.
Das gilt nicht nur für Unternehmenswebsites, sondern auch für Blogs, Freiberufler-Seiten oder Social-Media-Kanäle, die kommerziell betrieben werden. Entscheidend ist, ob Ihr Auftritt langfristig angelegt ist und potenziell Einnahmen generiert – etwa durch Werbung, Kooperationen oder Produktangebote.

Auch ausländische Anbieter, die sich an ein deutsches Publikum richten, müssen diese Vorschriften beachten.
Verstöße gegen die Impressumspflicht können Abmahnungen oder Bußgelder zur Folge haben – und lassen sich mit einem vollständigen Impressum leicht vermeiden.

Warum braucht man ein Impressum auf Social Media?

Nach dem DDG gilt die Impressumspflicht für alle geschäftsmäßigen Online-Angebote. Dazu zählen Unternehmensseiten, Freiberufler-Profile, Coaches oder Influencer, die regelmäßig Inhalte veröffentlichen und damit Reichweite oder Umsatz generieren.

Ein Impressum sorgt für Transparenz und schafft Vertrauen – sowohl bei Kunden als auch bei Geschäftspartnern. Es ermöglicht eine schnelle Kontaktaufnahme im Falle rechtlicher oder geschäftlicher Fragen.
Fehlen diese Angaben, drohen Abmahnungen oder Bußgelder – besonders auf Social Media, wo Profile öffentlich einsehbar und leicht überprüfbar sind.

Welche Angaben gehören ins Impressum?

Ein korrektes Impressum muss vollständig und leicht zugänglich sein. Diese Angaben sollten enthalten sein:

  1. Name und Anschrift: Vollständiger Name und Postanschrift des Unternehmens oder der verantwortlichen Person.

  2. Kontaktinformationen: Gültige E-Mail-Adresse und Telefonnummer.

  3. Rechtsform und Vertretung: Für juristische Personen zusätzlich Angaben zu Rechtsform und Vertretungsberechtigten.

  4. Handelsregisterdaten: Nummer und zuständiges Registergericht, falls vorhanden.

  5. Umsatzsteuer-ID: Wenn Sie umsatzsteuerpflichtig sind.

  6. Aufsichtsbehörde: Bei bestimmten Berufen, etwa Finanz- oder Rechtsdienstleistungen.

Für Freiberufler oder Einzelunternehmer gelten dieselben Grundregeln – der Unterschied liegt meist nur in den fehlenden Register- oder Steuerdaten.
→ Tipp: Ergänzen Sie das Impressum immer um einen Link zur Datenschutzerklärung, falls personenbezogene Daten verarbeitet werden.

Sie sind unsicher, ob Ihr Profil rechtssicher aufgestellt ist? Ich prüfe Ihre Social-Media-Seiten auf DSGVO- und Impressumskonformität.

LinkedIn-Profil auf Laptop – Beispiel für Impressumspflicht Social Media und rechtliche Anforderungen für Unternehmensseiten.

Warum ist die Impressumspflicht auf LinkedIn und anderen Plattformen schwierig umzusetzen?

Viele Social-Media-Plattformen bieten keine eigene Rubrik für Impressumsangaben.
Bei LinkedIn beispielsweise fehlt ein vorgesehenes Feld für Pflichtinformationen. Dadurch ergeben sich mehrere Herausforderungen:

  1. Zeichenbegrenzungen: In der Profilbeschreibung ist nur begrenzter Platz.

  2. Erreichbarkeit: Das Impressum muss mit maximal zwei Klicks erreichbar sein – was oft nicht gegeben ist.

  3. Unklare Bezeichnungen: Buttons wie „Mehr erfahren“ oder „Website besuchen“ sind juristisch nicht eindeutig.

Eine praktikable Lösung: Setzen Sie einen klaren Link zu Ihrer Impressumsseite – z. B. www.ihrunternehmen.de/impressum. Das genügt den rechtlichen Anforderungen in der Regel.

Wie können Sie die Impressumspflicht
auf Social Media erfüllen?

Auch wenn Plattformen wie LinkedIn oder Instagram keine klaren Strukturen bieten, können Sie die Impressumspflicht rechtssicher erfüllen:

  • Verlinken Sie Ihr Impressum: Fügen Sie in der Profilbeschreibung einen eindeutigen Link zu Ihrer Impressumsseite hinzu.

  • Wichtige Angaben direkt nennen: Mindestens Name, Anschrift und E-Mail sollten im Profiltext stehen.

  • Regelmäßig prüfen: Aktualisieren Sie Angaben bei Adress- oder Unternehmensänderungen.

Diese einfachen Maßnahmen stellen sicher, dass Ihre Social-Media-Profile die rechtlichen Anforderungen für Social Media erfüllen.

Pflichtangaben auf Social Media –
was neben dem Impressum wichtig ist

Neben dem Impressum sind weitere rechtliche Hinweise erforderlich, insbesondere zur Datenschutzerklärung.
Social-Media-Profile verarbeiten personenbezogene Daten (Likes, Kommentare, Tracking). Daher sollten Sie eine leicht zugängliche Datenschutzerklärung bereitstellen, die folgende Punkte abdeckt:

  • Verantwortliche Stelle und Kontaktdaten

  • Zweck und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung

  • Hinweise zu eingesetzten Diensten (z. B. Meta, LinkedIn, Analyse-Tools)

  • Nutzerrechte (Auskunft, Löschung, Widerspruch)

  • Gemeinsame Verantwortung mit der Plattform

Am einfachsten ist eine Verlinkung zu Ihrer zentralen Datenschutzerklärung auf der Website.

Impressum für Unternehmen und Freiberufler –
typische Fehler vermeiden

Unternehmen und Selbstständige übersehen häufig, dass auch kleine Profile unter die Impressumspflicht fallen.
Typische Fehler sind:

  • fehlende oder unvollständige Adressdaten,

  • keine E-Mail-Adresse,

  • keine Angabe zur Rechtsform,

  • oder ein Impressumslink, der nur auf die Startseite führt.

Wer diese Punkte beachtet, erfüllt nicht nur gesetzliche Pflichten, sondern stärkt auch das Vertrauen potenzieller Kund:innen.

Sie sind unsicher, ob Ihr Profil rechtssicher aufgestellt ist? Ich prüfe Ihre Social-Media-Seiten auf DSGVO- und Impressumskonformität.

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Fazit:

Die Einhaltung der Impressumspflicht ist keine Formalität, sondern ein Zeichen von Professionalität. Ein vollständiges Impressum mit den richtigen Pflichtangaben schützt Sie vor rechtlichen Konsequenzen und zeigt Seriosität im Online-Auftritt. Gerade für Freiberufler und kleine Unternehmen ist es wichtig, die rechtlichen Anforderungen für Social Media ernst zu nehmen. Ein korrektes Impressum und eine aktuelle Datenschutzerklärung sind einfache, aber entscheidende Schritte, um rechtssicher aufzutreten.

Alle Angaben dieser Seite stellen keine rechtssichere Auskunft dar. Für verbindliche rechtliche Informationen wenden Sie sich bitte an einen qualifizierten Rechtsanwalt!

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